§ 24 FBG, § 19 UGB, § 25 GmbHG
Bei einer schon ursprünglich unzulässigen Firma kann der Geschäftsführer vom Firmenbuchgericht mittels Zwangsstrafen dazu angehalten werden, einen korrekten Firmenwortlaut anzumelden. Dass der Geschäftsführer bei der ursprünglichen Eintragung der Firma noch nicht verantwortlich oder gar in der Gesellschaft war, ist nicht maßgeblich.