Unternehmens- und Gesellschaftrecht
Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars. Ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob Sie ein Unternehmen übertragen wollen: In jedem Fall bietet Ihnen Ihr Notar als erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleistungen an.
Auch in seiner Arbeit für Unternehmer und Unternehmen sucht der Notar stets nach maßgeschneiderten Lösungen, die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich einwandfrei sind. Nur so werden spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden. Denn der Kampf um Kunden und Märkte ist zu hart, um Ihre unternehmerische Kraft im Streit um Verträge und Paragraphen zu vergeuden.
Umgründungen
Haftungs-, organisations- und/oder steuerrechtliche Überlegungen können es als sinnvoll erscheinen lassen, ein bereits bestehendes Unternehmen in eine andere Rechtsform umzugründen. Gemeinsam mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens wird der Notar auch diese Aufgabe gemeinsam mit Ihnen fachkompetent lösen und die entsprechenden Umsetzungsschritte veranlassen.