Privatstiftungsrecht

Gestaltungsmöglichkeiten durch die Privatstiftung

In Österreich besteht seit 1993 auch die Möglichkeit, Vermögen in eine Privatstiftung einzubringen. Die Privatstiftung wird durch einen mindestens 3-köpfigen Stiftungsvorstand geführt. Begünstigte der Privatstiftung ― also Personen, die Zuwendungen aus der Stiftung erhalten ― können der Stifter, seine Familienmitglieder, aber auch beliebige dritte Personen sein. Der Stifter behält sich gewöhnlich über einen Stiftungsbeirat gewisse Einflussmöglichkeiten vor.

Die Privatstiftung eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten:

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