Geographische Zusätze – kein Nachweis der besonderen Bedeutung mehr erforderlich OLG Innsbruck 15.2.2010, 3 R 8/10 s, NZ 2010, 17f

Der Nachweis der besonderen Bedeutung in der Branche ist bei geographischen Zusätzen nicht (mehr)notwendig. Rechtsordnungen im EU-Ausland lassen nämlich sehr freizügige Firmenwortlautbildungen zu, die dann auch in Österreich als Zweigniederlassung eingetragen werden können. Sowohl der Verfassungsgerichtshof wie auch der Oberste Gerichtshof haben wiederholt ausgesprochen, dass eine Schlechterstellung österreichischer Staatsangehöriger gegenüber Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten zu vermeiden ist (Verbot der Inländerdiskriminierung). Für geographische Zusätze ist daher keine besondere Bedeutung des Unternehmens für den jeweiligen Wirtschaftszweig innerhalbdes angeführten Raumes mehr erforderlich.

Scroll to Top
Cookie Consent mit Real Cookie Banner