Familienrecht
Ehe- und Partnerschaftsverträge, Adoptionsverträge
Wenn ein Teil Vermögen in die Ehe einbringt – gehört es dann beiden Ehepartnern? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen möglichst ohne Streit aufteilen?
In familiären Angelegenheiten sind Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig. Der Notar hat große Erfahrung im Familienrecht. Er gestaltet und errichtet gemeinsam mit den Vertragsparteien Ehe- und Partnerschaftsverträge, Vorwegvereinbarungen über die Vermögensaufteilung und Unterhaltsregelungen für den Fall der Scheidung sowie Adoptionsverträge.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
So wichtig es ist, für Ehe und Partnerschaft klare Regelungen zu treffen, so dringend kann es auch sein, für andere Situationen vorzusorgen. Zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht. Sie dient dazu, für den Fall einer Behinderung in Zukunft ohne Mitwirkung des Gerichts handlungsfähig zu bleiben. Sie wird erteilt, solange der Vollmachtgeber noch handlungs- und geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson benannt und bevollmächtigt, die übertragenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dadurch kann in der Regel eine gerichtliche Sachwalterschaftbestellung in dem durch die Vorsorgevollmacht abgedeckten Bereich vermieden werden. Besonders wichtig ist jedoch, dass zum/zur Vorsorgebevollmächtigten ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Der Notar hilft beim Verfassen einer solchen Vorsorgevollmacht und beglaubigt die Unterschrift des Vollmachtgebers.
Anderes Beispiel. Die Patientenverfügung. Darin wird festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen (Bluttransfusionen, lebensverlängernde Maßnahmen) im Falle schwerer Unfälle oder Krankheiten getroffen werden dürfen. Dieses Dokument bekundet den Willen des Patienten, wenn er selbst nicht mehr zu einer Meinungsäußerung in der Lage ist. Der Notar berät über die rechtlichen Möglichkeiten und hilft beim Verfassen der Patientenverfügung.