Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen durch Privatstiftungen nicht KESt-pflichtig VwGH 10.2.2016, Ra 2014/15/0021

§ 27 Abs 5 Z 7 EStG

Soweit die Einräumung von Rechten in Abgeltung von gerichtlich durchsetzbaren Pflichtteilsergänzungsansprüchen und damit zur Tilgung gesetzlicher Ansprüche erfolgte, war diese nicht von einem subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung getragen. Insoweit liegen in der Einräumung von Rechten an die Pflichtteilsberechtigten auch keine der Kapitalertragsteuer unterliegenden Zuwendungen iSd § 27 Abs 1 Z 7 EStG vor.

Scroll to Top
Cookie Consent mit Real Cookie Banner