Einstimmigkeitserfordernis bei nachträglicher Verschärfung einer Vinkulierungsklausel OGH
27.4.2015, 6 Ob 4/15d

§§ 125, 195 AktG, § 39 GmbHG, § 27 PSG

Sowohl nachträgliche Vinkulierungen von Geschäftsanteilen als auch deren Verschärfung bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter einer GmbH. Die §§ 99 Abs 4 GmbHG, 10 Abs 3 SpaltG sind als klares Wort des Gesetzgebers für eine Zustimmungspflicht aller Gesellschafter zu einer nachträglichen Einführung einer Anteilsvinkulierung zu verstehen.

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