Eigenmächtige Behebung des Sohnes vom Konto der verstorbenen Mutter – Aufrechnung mit Pflegeleistungen? OGH 28.6.2017, 9 Ob 31/17z

§ 1440 ABGB

Inhalt der prozessualen Aufrechnungseinrede ist die Einwendung einer Gegenforderung mit dem Ziel, die Aufrechnung mit der Klageforderung im Wege einer Gerichtsentscheidung über Bestand und Aufrechenbarkeit der Gegenforderung herbeizuführen. Eine prozessuale Aufrechnungseinrede kann nur Erfolg haben, wenn die Aufrechnung nach materiellem Recht zulässig ist. § 1440 Satz 2 ABGB beinhaltet ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot für Fälle, in denen etwas zurückzustellen ist, das dem Berechtigten eigenmächtig oder listig entzogen wurde.

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