Beschränkung der Handlungsfähigkeit eines GmbH-Geschäftsführers bewirkt ex lege den Verlust der Organstellung
OGH 9.7.2014, 7 Ob 114/14m

Durch die Beschränkung der vollen und unbeschränkten Handlungsfähigkeit des Geschäftsführers einer GmbH endet ex lege seine Organstellung als Geschäftsführer. Dem Sachwalter dieser beschränkt handlungsfähigen Person kommt keine Vertretungsbefugnis für die GmbH zu.

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