Die Anknüpfung an das Personalstatut des Erblassers ist eine Gesamtverweisung. Das Schweizer Kollisionsrecht verweist auf das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates. Dies ist als Rückverweisung auf das ausländische (hier: österreichische) Sachrecht zu verstehen. In diesem Fall ist also für die Abwicklung der Verlassenschaft des Schweizer Staatsbürgers, der in Österreich wohnt, österreichisches materielles Erbrecht anzuwenden.
Da in Deutschland die IPR-Gesetzeslage insoweit ident ist mit der österreichischen, wäre bei der Abwicklung einer Verlassenschaft eines Schweizer Staatsbürgers, der in Deutschland wohnhaft ist, deutsches materielles Erbrecht anzuwenden.