Anwendbares Recht bei Schweizer Erblasser OGH
8.5.2013, 6 Ob 81/13z, § 28 IPRG, Art 91 Schweizer IPRG

Die Anknüpfung an das Personalstatut des Erblassers ist eine Gesamtverweisung. Das Schweizer Kollisionsrecht verweist auf das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates. Dies ist als Rückverweisung auf das ausländische (hier: österreichische) Sachrecht zu verstehen. In diesem Fall ist also für die Abwicklung der Verlassenschaft des Schweizer Staatsbürgers, der in Österreich wohnt, österreichisches materielles Erbrecht anzuwenden.

Da in Deutschland die IPR-Gesetzeslage insoweit ident ist mit der österreichischen, wäre bei der Abwicklung einer Verlassenschaft eines Schweizer Staatsbürgers, der in Deutschland wohnhaft ist, deutsches materielles Erbrecht anzuwenden.

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